Die Spatzen riefen es bereits von den Dächern, nur Fed-Präsident Bernanke
hüllte sich in Schweigen. Die Geldpolitik in den USA und in Europa wird in den
kommenden Jahren locker bleiben und so für die Finanz- und Aktienmärkte als
positiver Faktor erhalten bleiben. Auch wenn die US Wirtschaft im vergangenen
Quartal an Schwung eingebüßt hat, geht man von einem Aufschwung im kommenden
Quartal aus und sieht positive Tendenzen.
Zukunftsmusik im Wirtschaftswachstum
Für die kommenden
eineinhalb Jahre wird der Wirtschaft in der Eurozone eine weiter sinkende
Tendenz bescheinigt (Comgest
Growth Europe Acc). Im Anschluss soll es aber zu einem wirtschaftlichen
Aufschwung kommen, wie sich Kenner der Finanz- und Aktienmärkte äußern. Mit
einem Basisinvestment für Industrieländer (DWS Top
Dividende), kann man sehr gut daran partizipieren. Investoren die jetzt neu
an der Börse agieren möchten, sollten zumindest mit kleinen Beträgen oder einem
Sparplan beginnen und nicht erst den Aufschwung der Aktienmärkte im vierten
Quartal abwarten. Die Tendenz laut Statistik (siehe Grafik) der letzten 20 Jahre
zeigt auf, dass die Sommermonate für die Aktienmärkte eher lau verlaufen, sich
zum Jahresende aber wieder mehr Action zeigt und so eine rechtzeitige
Investition sinnvoll ist. Es lohnt sich aber, derzeit vor allem die Aktienmärkte
der Schwellenländer nur mit Vorsicht zu genießen. Auch wenn sich die Performance
nicht erschreckend zeigt, ist doch eine kleine Schwäche der Aktienmärkte von
Schwellenländern zu erkennen (Danske
Invest - Global Emerging Markets Small Cap A oder Fidelity
Funds - South East Asia Fund A). Mit einem monatlichen Sparplan kann man
dennoch in den Schwellenländermarkt investieren, um von den gefallenen Kursen
und derzeitigen Kursschwankungen zu profitieren. Hier erfolgte eine günstige
Bewertung der Aktienmärkte, ohne aber eine Aussicht auf ein wirtschaftliches
Wachstum benennen und so auf eine fundamentale Wende verweisen zu können.
Der Aktienmarkt ist derzeit eingepreist
Hohe Anstiege der
Rendite sind aktuell nicht zu erwarten. Der US Markt hat nach einem Hoch der
Renditen nun einen stabilen Lauf, da die lockere Geldpolitik die Aktienmärkte im
US Bereich nun eingepreist hat. Im volkswirtschaftlichen Betrachtungswinkel sind
europäische Anleihen (Templeton
Global Bond) schwächer als US amerikanische Anleihen, sodass hier kein
klarer Aufwärtstrend in der Rendite anzunehmen wäre. Ein Fokus auf die
Aktienmärkte der Schwellenländer sollte nicht gänzlich ausgeschlossen werden und
eignet sich vor allem für Aktionäre, die in der Laufzeit Geduld haben und so
nicht auf eine schnelle und hohe Rendite spekulieren müssen. Selektive Optionen
zum Kauf bieten sich derzeit in Schwellenländer Anleihen (Invesco
Emerging Market Bond), sowie in Anleihen von Unternehmen (DWS
Invest Euro Corporate Bonds LC) die aktiv im wirtschaftlichen Wachstum sind
und expandieren.
wichtiger
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"Insider-Infos" für Geld- und Sachwertanleger von heute und morgen
Mittwoch, 4. September 2013
Sonntag, 1. September 2013
Das deutsche Steuerrecht hat keinen direkten Zugriff auf ausländische Fondsgesellschaften, wodurch es bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Deshalb sollten Sie bei der Fondsauswahl genau prüfen, ob der Investmentfonds auch als ausschüttende Tranche zur Verfügung steht und eher diesem den Vorzug gewähren. Über die ISIN kann man ganz einfach erkennen, ob ein Investmentfonds ausländisch ist oder nicht. Wenn die ISIN nicht mit DE anfängt, handelt es sich um einen ausländischen Investmentfonds. Im „Key Investor Information Document“ (KID) – auf Deutsch „Wesentliche Anlegerinformationen“ erfährt man, ob ein Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist.
Kein Steuereinbehalt bei ausländischen InvestmentgesellschaftenDas deutsche Steuerrecht kann ausländischen Investmentgesellschaften keine Verpflichtung zum Steuereinbehalt, bzw. zur Zahlung auferlegen, wodurch der Einbehalt der Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierungen) an der Quelle unterbleibt. Für den Anleger steht auf der Fondsebene damit zwar der volle Ertrag zur Wiederanlage in den Investmentfonds zur Verfügung, dennoch sind die Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds in Deutschland abgeltungssteuerpflichtig. Am Geschäftsjahresende des Investmentfonds muss der Anleger die ihm zugerechneten ausschüttungsgleichen Erträge selbst in seiner Einkommensteuererklärung angeben und die Steuerschuld (Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt abführen.
Bei Veräußerung der Fondsanteile wird die (gesammelte) Steuerschuld einbehaltenBei einem Depot im Inland wird der Steuereinbehalt bei einem ausländischen Investmentfonds auf die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierungen) zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Rückgabe des Investmentfondsanteils quasi nachgeholt. Die Besteuerung wird dadurch für das Finanzamt sichergestellt. Es entsteht somit bis zur Auflösung des ausländischen Investmentfonds eine Steuerstundung. Dieser Effekt kann in Einzelfällen sinnvoll sein, wenn man als Anleger z.B. Erträge in die steuerlich günstigere Besteuerung als Rentner verschieben möchte.
Wenn man als Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierungen) in seiner Einkommensteuererklärung angegeben und somit versteuert hat, kommt es durch den oben dargestellten Steuereinbehalt bei einem inländischen Depot zu einer Doppelbesteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung kann der Anleger dies dann wieder korrigieren, indem er nachweist, dass er die ausschüttungsgleichen Erträge ordnungsgemäß versteuert hat. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf seine Steuerschuld angerechnet.
Quellensteuer- und Veranlagungsverfahren bei Depotführung bei einem inländischen Kreditinstitut
Interessante Information zur Besteuerung von Investmentfonds finden Sie auch im Artikel "Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung"
Kein Steuereinbehalt bei ausländischen InvestmentgesellschaftenDas deutsche Steuerrecht kann ausländischen Investmentgesellschaften keine Verpflichtung zum Steuereinbehalt, bzw. zur Zahlung auferlegen, wodurch der Einbehalt der Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierungen) an der Quelle unterbleibt. Für den Anleger steht auf der Fondsebene damit zwar der volle Ertrag zur Wiederanlage in den Investmentfonds zur Verfügung, dennoch sind die Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds in Deutschland abgeltungssteuerpflichtig. Am Geschäftsjahresende des Investmentfonds muss der Anleger die ihm zugerechneten ausschüttungsgleichen Erträge selbst in seiner Einkommensteuererklärung angeben und die Steuerschuld (Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt abführen.
Bei Veräußerung der Fondsanteile wird die (gesammelte) Steuerschuld einbehaltenBei einem Depot im Inland wird der Steuereinbehalt bei einem ausländischen Investmentfonds auf die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierungen) zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Rückgabe des Investmentfondsanteils quasi nachgeholt. Die Besteuerung wird dadurch für das Finanzamt sichergestellt. Es entsteht somit bis zur Auflösung des ausländischen Investmentfonds eine Steuerstundung. Dieser Effekt kann in Einzelfällen sinnvoll sein, wenn man als Anleger z.B. Erträge in die steuerlich günstigere Besteuerung als Rentner verschieben möchte.
Wenn man als Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierungen) in seiner Einkommensteuererklärung angegeben und somit versteuert hat, kommt es durch den oben dargestellten Steuereinbehalt bei einem inländischen Depot zu einer Doppelbesteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung kann der Anleger dies dann wieder korrigieren, indem er nachweist, dass er die ausschüttungsgleichen Erträge ordnungsgemäß versteuert hat. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf seine Steuerschuld angerechnet.
Quellensteuer- und Veranlagungsverfahren bei Depotführung bei einem inländischen Kreditinstitut
Quellensteuerverfahren | Veranlagungsverfahren | |
Erträgnisausschüttung in- und ausländische Fonds | X | |
Thesaurierung inländische Fonds | X | |
Thesaurierung ausländische Fonds | X | |
Rückgabe/Veräußerung von Fondsanteilen (Zwischengewinn und Veräußerungsgewinn nach deutschen Recht | X | |
Vergütung zu viel bezahlter Abgeltungssteuer bei einem persönlichen Einkommensteuersatz von unter 25% | X |
Interessante Information zur Besteuerung von Investmentfonds finden Sie auch im Artikel "Investmentfonds und Steuern - Ihre Gebrauchsanweisung"
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